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Zählen Bonus, Auto und Zulagen bei der Lohnlückenberechnung?

Praktisch jede Vergütung fällt unter den Begriff der Bezahlung

Bonus, Auto und Zuschläge werden in der Regel bei der Berechnung des Entgeltunterschieds berücksichtigt, da die Richtlinie den Begriff der Bezahlung sehr weit fasst. Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2023/970 definiert Bezahlung als das gewöhnliche Grund- oder Mindestentgelt plus alle sonstigen Leistungen, die ein Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses erhält — in Geld oder in Sachleistungen, unmittelbar oder mittelbar, fest oder variabel. Ein Bonus ist eine variable Geldleistung, ein Leasingauto eine Sachleistung, und ein Zuschlag eine zusätzliche Komponente, die über das Grundgehalt hinausgeht: alle drei fallen unter diese Definition.

Was in der Definition fehlt, ist eine Ausnahme für Lohnkomponenten, weil sie unregelmäßig sind, über ein separates Regelwerk laufen oder keinen festen Bestandteil des Gehalts bilden. Die Richtlinie sieht nicht auf die Form oder die Bezeichnung einer Vergütung, sondern darauf, ob sie sich aus dem Arbeitsverhältnis ergibt. Reine Kostenerstattungen — Beträge, die tatsächlich entstandene Kosten ausgleichen und daher keine Gegenleistung für Arbeit sind — liegen näher an der Grenze des Begriffs, doch der Text der Richtlinie selbst arbeitet diesen Unterschied nicht mit einer Aufzählung dessen aus, was zählt und was nicht. Für die Vakanz-Prüfung und das Berechnungsmodul auf dieser Plattform gilt daher als Ausgangspunkt, dass Lohnkomponenten, die mit dem Arbeitsverhältnis verbunden sind, berücksichtigt werden, und dass eine Ausschließung pro Komponente separat begründet werden muss.

Wo das steht: Artikel 3 und 9 der Richtlinie

Diese breite Auslegung ergibt sich unmittelbar aus der Definition in Artikel 3 der Richtlinie (EU) 2023/970. Diese Definition bildet die Grundlage für das, was in der Berichterstattung gemäß Artikel 9 derselben Richtlinie berücksichtigt wird: diese Berichterstattung dreht sich um Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen, und der Entgeltbegriff, auf dem diese Unterschiede berechnet werden, ist daher der breite Begriff aus Artikel 3, nicht eine begrenztere Liste von Lohnkomponenten.

Worauf dies basiert

Die Verordnung selbst ist auf EUR-Lex verfügbar. Wir verweisen für jede Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.

Dies ist keine Rechtsberatung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die Regelungen, auf denen diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall zu Ihrem eigenen Fall konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit KI auf Grundlage der obigen Quellen verfasst, von einer Person am 2026-08-20 überprüft. Stimmt etwas nicht? Lassen Sie es uns wissen — Korrekturen haben Vorrang.