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Muss ein Gehalt in meiner Stellenanzeige stehen?

Noch nicht verpflichtend, demnächst jedoch eine Spanne

Derzeit ist in den Niederlanden kein Gehalt oder Lohnspanne in einem Stellenangebot erforderlich — diese Verpflichtung existiert noch nicht für private Arbeitgeber. Der Gesetzentwurf, der dies regeln wird, das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Lohntransparenz zwischen Männern und Frauen, wurde am 21. Mai 2026 bei der Zweiten Kammer eingereicht und muss noch behandelt, diskutiert und verabschiedet werden, sowie danach auch von der Ersten Kammer. Das Kabinett strebt eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2027 an, aber solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, gilt dieses Datum nicht als feststehende Tatsache.

Dennoch ist dies ein Thema, bei dem sich die Antwort kurzfristig ändern kann. Die Richtlinie selbst schreibt vor, dass ein Bewerber das Anfangsgehalt oder die Spanne erhält, und dies muss vor dem Vorstellungsgespräch oder anderenfalls im Stellenangebot selbst stehen — die Wahl zwischen diesen beiden Zeitpunkten ist nicht festgelegt. Außerdem darf nicht nach dem aktuellen oder früheren Gehalt eines Bewerbers gefragt werden. Für die meisten privaten Arbeitgeber gilt dies noch nicht unmittelbar, da die Richtlinie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine unmittelbare Wirkung hat, solange das niederländische Gesetz nicht erlassen ist. Für Arbeitgeber im öffentlichen und halböffentlichen Sektor ist dies anders: für sie kann die Richtlinie bereits unmittelbar gelten, und Richter sollen bestehendes Recht seit Ablauf der Umsetzungsfrist soweit wie möglich im Licht der Richtlinie auslegen.

Grundlage: Artikel 5 Absatz 1 und der Status des Gesetzentwurfs

Dass die Spanne oder das Anfangsgehalt gegenüber Bewerbern angegeben werden muss, folgt aus Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2023/970; das Verbot, nach der Gehaltshistorie zu fragen, steht in Artikel 5 Absatz 2 derselben Richtlinie. Dass dies für niederländische private Arbeitgeber noch nicht gilt, folgt aus dem Status des Gesetzentwurfs bei der Zweiten Kammer: noch in Behandlung, mit dem 1. Januar 2027 als Stichtag und nicht als feststehender Stichtag.

Worauf dies basiert

Die Verordnung selbst ist auf EUR-Lex verfügbar. Wir verweisen für jede Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.

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Mit KI auf Grundlage der obigen Quellen verfasst, von einer Person am 2026-08-20 überprüft. Stimmt etwas nicht? Lassen Sie es uns wissen — Korrekturen haben Vorrang.