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Was bedeutet es, dass die Niederlande die Frist für die Lohntransparenz verpasst hat?

Niederlande hat die Frist verpasst, aber das Gesetz existiert noch nicht

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie lief bis 7. Juni 2026, und dieser Termin ist verstri­chen, ohne dass die Niederlande die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt haben. Der Gesetzentwurf, der dies regeln soll — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Lohntransparenz, Nummer 36949 — wurde am 21. Mai 2026 bei der Zweiten Kammer eingereicht, aber die Plenardebatte hat noch nicht stattgefunden und es wurde noch nicht darüber abstimmt. Danach muss sich auch die Erste Kammer noch dazu äußern. Die Regierung strebt einen Zeitpunkt des Inkrafttretens am 1. Januar 2027 an, aber solange das Gesetz nicht verabschiedet ist, gelten die Pflichten aus dem Gesetzentwurf noch nicht für private Arbeitgeber. Derzeit ändert sich also nichts in dem, was ein gewöhnlicher Arbeitgeber gesetzlich tun muss.

Zwei Nuancen sind hier jedoch von Bedeutung. Richter müssen seit Ablauf der Umsetzungsfrist das nationale Recht so weit wie möglich richtlinienkonform auslegen, und Arbeitgeber im öffentlichen und halböffentlichen Sektor können unter Umständen bereits unmittelbar an die Richtlinie gebunden sein — die Richtlinie wirkt nämlich nicht unmittelbar zwischen einem privaten Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, sondern gegenüber dem Staat selbst. Darüber hinaus verschiebt sich der gesamte Berichtszeitraum für die Niederlande um ein Jahr gegenüber dem, was die Richtlinie selbst vorsieht: Während die Richtlinie für die größten Arbeitgeber 2027 als erstes Berichtsjahr nennt, liegt die erste niederländische Berichterstattung für Arbeitgeber mit 150 oder mehr Arbeitnehmern erst spätestens am 7. Juni 2028, bezogen auf das Kalenderjahr 2027.

Begründung: Artikel 34 der Richtlinie und der Status des Gesetzentwurfs 36949

Dass die Frist verstri­chen ist, folgt aus Artikel 34 der Richtlinie (EU) 2023/970, in dem 7. Juni 2026 als Umsetzungsfrist genannt wird. Dass das niederländische Gesetz noch nicht existiert und welche Pflichten deshalb noch nicht gelten, folgt aus dem Status des Gesetzentwurfs 36949 bei der Zweiten Kammer. Der abweichende Berichtszeitraum für die Niederlande folgt aus derselben Quelle, in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 2 und Absatz 3 der Richtlinie.

Worauf dies basiert

Die Verordnung selbst ist auf EUR-Lex verfügbar. Wir verweisen für jede Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.

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Mit KI auf Grundlage der obigen Quellen verfasst, von einer Person am 2026-08-20 überprüft. Stimmt etwas nicht? Lassen Sie es uns wissen — Korrekturen haben Vorrang.