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Gilt die Lohntransparenzrichtlinie bereits für die öffentliche Verwaltung?

Die öffentliche Hand kann bereits gebunden sein, private Arbeitgeber noch nicht

Die Richtlinie zur Lohntransparenz gilt für die öffentliche Hand und den halböffentlichen Sektor möglicherweise bereits teilweise, auch wenn das niederländische Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet wurde. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie lief am 7. Juni 2026 ab und ist inzwischen abgelaufen. Sobald dieses Datum überschritten ist, gilt für den Staat ein anderer Ausgangspunkt als für private Parteien: Eine Richtlinie kann unter bestimmten Bedingungen unmittelbare Wirkung gegenüber der öffentlichen Hand entfalten, da die öffentliche Hand ja die Partei ist, die die Richtlinie hätte umsetzen müssen. Dies betrifft daher Ministerien, Gemeinden, Provinzen, unabhängige Verwaltungsbehörden und Einrichtungen, die unter der öffentlichen Hand stehen oder mit ihr verbunden sind.

Für private Arbeitgeber liegt das anders. Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Lohntransparenz (Gesetzentwurf 36949) wird noch von der Zweiten Kammer behandelt; die Plenardebatte und die Abstimmung müssen noch stattfinden, und auch die Erste Kammer muss sich noch dazu äußern. Solange dieses Gesetz nicht vorhanden ist, gilt, dass eine Richtlinie nicht unmittelbare Wirkung zwischen einem privaten Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer entfaltet. Für die meisten Unternehmen in den Niederlanden gelten die Pflichten aus der Richtlinie daher noch nicht, auch wenn die Umsetzungsfrist selbst bereits abgelaufen ist.

Die Grundlage: Artikel 2 und Gesetzentwurf 36949

Artikel 1 und Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2023/970 bestimmen Gegenstand und Anwendungsbereich: Die Richtlinie richtet sich an Arbeitgeber im öffentlichen und privaten Sektor ohne Ausnahme für die öffentliche Hand. Dass die Umsetzungsfrist vom 7. Juni 2026 abgelaufen ist, während das niederländische Umsetzungsgesetz noch beim Parlament liegt, ist im Gesetzentwurf 36949 festgehalten: Richter sollen seither nationales Recht richtlinienkonform auslegen, und Arbeitgeber im öffentlichen und halböffentlichen Sektor können bereits unmittelbar an die Richtlinie gebunden sein, während die Richtlinie nicht unmittelbar zwischen einem privaten Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer wirkt.

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