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Darf ich Mitarbeitern verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen?

Eine Verschwiegenheitspflicht über Löhne widerspricht dem Recht auf Information

Nein, ein allgemeines Verbot, mit Kollegen über das eigene Gehalt zu sprechen, verträgt sich nicht gut mit der Richtung, in die sich die Regelungen entwickeln. Die Richtlinie gewährt Arbeitnehmern das Recht, das durchschnittliche Vergütungsniveau in ihrer Kategorie äquivalenter Arbeit abzufragen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Dieses Recht ist nur dann von Wert, wenn Arbeitnehmer auch untereinander vergleichen können, was sie verdienen — eine Verschwiegenheitsklausel untergräbt genau den Zweck, für den dieses Informationsrecht gedacht ist.

Für niederländische Arbeitgeber ist die Situation derzeit in einer Zwischenposition. Der Gesetzentwurf, der dieses Informationsrecht in der niederländischen Gesetzgebung verankert, wird noch vom Zweiten Senat beraten und gilt daher noch nicht für private Arbeitgeber. Eine vertragliche Geheimhaltungsbestimmung zum Gehalt ist für sie derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich verboten. Für Arbeitgeber im öffentlichen und halböffentlichen Sektor ist die Situation anders: Da die Umsetzungsfrist der Richtlinie abgelaufen ist, können sie bereits unmittelbar an die Richtlinie gebunden sein. Und Richter sind verpflichtet, bestehendes nationales Recht, einschließlich des Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, seither so weit wie möglich im Licht der Richtlinie auszulegen.

Rechtsgrundlage: Artikel 7 der Richtlinie und der Gesetzesstatus

Der Kern der Antwort ergibt sich aus Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2023/970, die Arbeitnehmern das Recht gibt, das durchschnittliche Vergütungsniveau pro Kategorie abzufragen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht — ein Recht, das einer Verschwiegenheitspflicht über das eigene Gehalt entgegenstünde. Dass dieses Recht noch nicht als durchsetzbarer Anspruch für private Arbeitgeber gilt, ergibt sich aus dem Status des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie zur Lohntransparenz: eingereicht am 21. Mai 2026, noch nicht im Plenum behandelt und daher noch nicht in Kraft. Dass Richter inzwischen richtlinienkonform auslegen müssen und dass der öffentliche Sektor bereits unmittelbar gebunden sein kann, ergibt sich aus dem Ablauf der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2026.

Worauf dies basiert

Die Verordnung selbst ist auf EUR-Lex verfügbar. Wir verweisen für jede Aussage; Sie müssen uns nicht glauben.

Dies ist keine Rechtsberatung. Diese Seite bietet allgemeine Informationen über die Regelungen, auf denen diese Plattform basiert. Wir kennen Ihre Situation nicht. Im Zweifelsfall zu Ihrem eigenen Fall konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder die zuständige Aufsichtsbehörde.

Mit KI auf Grundlage der obigen Quellen verfasst, von einer Person am 2026-08-20 überprüft. Stimmt etwas nicht? Lassen Sie es uns wissen — Korrekturen haben Vorrang.