Gilt die Lohntransparenz bereits für mich?
Die ehrliche Antwort lautet: noch nicht ganz, und doch sollten Sie jetzt schon damit anfangen. Die europäische Frist ist am 7. Juni 2026 abgelaufen, das niederländische Gesetz liegt noch bei der Zweiten Kammer, und die Regierung strebt den 1. Januar 2027 an. Was dann gilt, kostet Monate, um es umzusetzen.
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Was Arbeitgeber darüber sagen
"Wir haben nur zwanzig Mitarbeiter, das ist für große Unternehmen"
Das ist verständlich, denn so wird darüber geschrieben — fast alle Texte befassen sich mit der Meldepflicht ab hundert Arbeitnehmern. Aber das ist die einzige Plicht mit einer Schwelle. Die Informationen in der Stellenausschreibung, das Verbot, nach dem Gehalt zu fragen, und die geschlechtsneutralen Kriterien gelten auch bei zwanzig Mitarbeitern.
Was gilt bei mir? →"Das Gesetz wurde verschoben, also haben wir noch Zeit"
Das niederländische Gesetz wurde tatsächlich noch nicht verabschiedet. Aber die europäische Frist ist bereits abgelaufen, Richter müssen dies seither berücksichtigen, und für die Behörden und halböffentliche Arbeitgeber kann die Richtlinie bereits jetzt unmittelbar gelten. Und die Umsetzung kostet Monate.
Was bedeutet das genau? →"Unsere Stellenausschreibungen sind sicherlich in Ordnung"
Oft ist das auch der Fall, und dann sagt der Check das einfach. Wo es normalerweise schiefgeht, ist nicht der Stellenausschreibungstext selbst, sondern das Bewerbungsformular darunter: Dort steht jahrelang "Was verdienen Sie derzeit?", und diese Frage ist künftig nicht mehr zulässig.
Geben Sie Ihre Stellenausschreibung ein →Warum Sie uns überprüfen können
Unter jedem Thema steht, woher es stammt: der Artikel aus der Richtlinie (EU) 2023/970 selbst, und soweit es um die niederländische Umsetzung geht, der Gesetzentwurf bei der Zweiten Kammer. Letztere nennen wir ein Gesetzentwurf und kein Gesetz, denn das ist es: die Plenardebatte hat noch nicht stattgefunden und die Erste Kammer muss danach noch darüber beraten. Bei jedem Land steht das Datum, an dem wir es überprüft haben.
Die Texte werden mit KI auf der Grundlage dieser Quellen verfasst, werden einer technischen Kontrolle unterzogen, die jede Aussage neben ihrer Fundstelle überprüft, und werden von einer Person genehmigt, bevor sie veröffentlicht werden. Siehe wie wir arbeiten.
Das ist es nicht: Wir fällen kein Urteil darüber, ob ein Beloningsverschil gerechtfertigt ist. Unser Berechnungsmodul rechnet — ein Unterschied von 7 % ist ein Unterschied von 7 % — und ob dieser sich durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien erklären lässt, bestimmen Sie. Wir geben keine Beratung darüber, was ein einzelner Arbeitnehmer verdienen sollte, verarbeiten keine Löhne und sind keine Zertifizierungsstelle. Für ein Urteil über Ihren Fall wenden Sie sich an einen Juristen oder an das Collège des droits de l'homme.
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